
>>> Lernen Sie, wie Sie Textilien kennzeichnen, wenn Sie diese über das Internet verkaufen möchten.
In Teil II dieses Beitrags haben Sie erfahren, dass bei Waren, die mindestens zu 80 % aus textilen Rohstoffen hergestellt sind, grundsätzlich eine Textilkennzeichnungspflicht besteht. Aber es gibt Ausnahmen für ganz genau im Gesetz bestimmte Waren und Artikel.
Schritt 2: Verkaufen Sie Textilerzeugnisse, bei denen nach dem TextilKennzG ausnahmsweise doch keine Rohstoffgehaltsangaben zu machen sind?
Nach § 11 Abs. 2 TextilKennzG sind verschiedene Waren von der Verpflichtung zur Angabe des Rohstoffgehaltes ausgenommen. Es handelt sich dabei um alle Artikel, die Sie der Liste aus der Anlage 3 zum TextilKennzG entnehmen können. Die Liste enthält insgesamt 43 Ausnahmen, die Sie sich genau ansehen sollten. Beispielsweise sind diese Artikel von der Textilkennzeichnungspflicht ausgenommen:
Etiketten und Abzeichen, Künstliche Blumen, Filz, Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind, Hüte aus Filz, Reißverschlüsse, Spielzeug, Kosmetiktäschchen, Schutzartikel für den Sport, ausgenommen Handschuhe …
Beispiele:
- Sie verkaufen Kleidung für Puppen: Die Textilkennzeichnungspflicht besteht nicht, denn die Artikel fallen unter”Spielzeug”.
- Sie verkaufen Sporthosen: Es besteht eine Textilkennzeichnungspflicht, denn die Sporthosen gehören nicht zu Schutzartikeln für den Sport.
- Sie verkaufen Schienbeinschützer für Fussballer: Es besteht keine Textilkennzeichnungspflicht, denn die Schützer stellen Schutzartikel für den Sport dar.
Lesen Sie weiter:
Textilkennzeichnung im Internet – Teil I
Textilkennzeichnung im Internet – Teil II
Textilkennzeichnung im Internet – Teil IV
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
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1. Trainingsblog-eCommerce &&hellip | 21.Mai 2008 um 09:58 Uhr
[...] im Internet – Teil I Textilkennzeichnung im Internet – Teil III Textilkennzeichnung im Internet – Teil [...]
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