
>>> Lernen Sie, wie Sie sich im Falle einer Abmahnungen verhalten müssen und worauf Sie achten sollten.
Während Sie im ersten Teil des Beitrags gelesen haben, was eine Abmahnung eigentlich ist, geht es in diesem Teil darum, das Abmahnschreiben zu überprüfen. Darauf müssen Sie achten:
2. So überprüfen Sie die Abmahnung!
Eine Abmahnung muss bestimmten Anforderungen genügen. Sie sollte so aufgebaut sein:
a. Rechtsverstoß
Der erste Teil der Abmahnung muss sich auf den behaupteten Rechtsverstoß beziehen, d.h. Ihr Gegner muss konkret darlegen, welchen Rechtsverstoß Sie begangen haben sollen. Er muss also darstellen, von welchem Sachverhalt er ausgeht und was Sie rechtlich genau falsch gemacht haben. Prüfen Sie, ob der Verstoß tatsächlich gegeben ist.
b. Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs
Danach muss der Abmahner mitteilen, welchen Unterlassungsanspruch er gegen Sie durchsetzen will. Er muss Sie also deutlich zu einem ganz bestimmten Unterlassen auffordern.
c. Fristsetzung
Die Abmahnung muss eine Frist enthalten, innerhalb der Sie die Unterlassungserklärung abgeben sollen. Diese Fristen sind meist sehr kurz bemessen und laufen manchmal wenige Tage, manchmal 1 – 2 Wochen. Welche Fristen angemessen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles und der Eilbedürftigkeit der Sache ab.
Ist die Frist schon bei Erhalt der Abmahnung abgelaufen, wird dadurch die Abmahnung nicht unwirksam, sondern es wird nur eine angemessene Frist in Lauf gesetzt. In diesem Falle sollten Sie Ihrem Gegner sofort schriftlich mitteilen, dass Sie die Abmahnung erst jetzt erhalten haben und binnen 3 – 4 Tagen reagieren werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Gegenseite bereits die einstweilige Verfügung beantragt.
Lesen Sie weiter:
So verhalten Sie sich bei Abmahnungen! Teil I
So verhalten Sie sich bei Abmahnungen! Teil III
So verhalten Sie sich bei Abmahnungen! Teil IV
So verhalten Sie sich bei Abmahnungen! Teil V
Bildnachweis: © Ulrich Küster – Fotolia.com
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
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1. Trainingsblog-eCommerce &&hellip | 21.Mai 2008 um 09:59 Uhr
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