18.05.2008Die Unterschiede zwischen dem Widerrufs- und Rückgaberecht
Fernabsatzrecht, Rückgaberecht, Widerrufsrecht Kommentar hinzufügen
Nach §§ 312 b ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Unternehmer Verbrauchern beim Internetverkauf entweder das Widerrufsrecht nach § 355 BGB oder das Rückgaberecht nach § 356 BGB gewähren.
Hier ein Überblick über die Unterschiede und Vor- und Nachteile des jeweiligen Rechts:
1. Widerrufsrecht
Beim Widerrufsrecht kann der Kunde sein Recht einfach durch Übersendung einer E-Mail, eines Faxes oder eines Briefes ausüben. Der Kunde schickt Ihnen also zum Beispiel eine E-Mail mit dem Inhalt, “Ich widerrufe hiermit den Kaufvertrag…” und der Kauf ist hinfällig.
Nachteil: Es gibt teilweise Streit darüber, ob der Verkäufer zuerst den Kaufpreis zurück überweisen oder der Kunde zuerst die Ware zurückschicken muss.
Vorteil: Als Verkäufer können Sie dem Kunden die Kosten der Rücksendung bei einem Warenwert bis 40,00 EUR auferlegen. Wenn Sie das möchten, fügen Sie den Inhalt nach dem Gestaltungshinweis Ziffer 8 des gesetzlichen Musters zur Widerrufsbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV ein.
Bei einem Einzel-Warenwert über 40,00 EUR können Sie dem Kunden danach die Kosten der Rücksendung nur dann auferlegen, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt hat. Wenn Sie also nur auf Vorkasse, Kreditkarten- oder Paypalzahlung hin liefern, fällt für Sie diese Möglichkeit weg und Sie tragen über 40,00 EUR Warenwert immer die Rücksendekosten.
2. Rückgaberecht
Beim Rückgaberecht kann der Kunde sein Recht nur durch Rücksendung der Ware selbst ausüben, d.h. eine E-Mail oder ein Schreiben reicht nicht aus!
Vorteil: Der Verkäufer bekommt die Ware immer sofort zurück, wenn der Kunde es sich anders überlegt. Der Händler kann sich die Ware ansehen, bevor er den Kaufpreis zurück bezahlt und kann den Wertersatz ggf. verrechnen. Das Rückgaberecht bietet sich insbesondere bei höherpreisiger Ware an.
Nachteil: Beim Rückgaberecht trägt der Verkäufer immer und ohne Ausnahme die Kosten der Rücksendung. Er kann dem Kunden diese auch nicht durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegen.
Weiterführende Links:
Gesetzliches Muster der Widerrufsbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV
Gesetzliches Muster der Rückgabebelehrung nach Anlage 3 zu § 14 BGB-InfoV
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
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