>>> Lernen Sie hier, was Sie als Internethändler nach dem Elektrogesetz zu beachten haben, wenn Sie Elektroartikel verkaufen.
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Abmahnungen gegen Internethändler nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Obwohl der Zweck des Gesetzes eigentlich die Durchsetzung abfallwirtschaftlicher Ziele ist, können Verstöße in diesem Bereich abgemahnt werden. Es gibt danach zwei Pflichten, die Internethändler unbedingt beachten sollten: Zum einen dürfen sie nur Geräte von registrierten Händlern/Herstellern verkaufen – oder Verkäufer machen sich selbst registrierungspflichtig -, zum anderen dürfen die Geräte nur mit einem „Mülleimersymbol“ verkauft werden.Â
Was sind Elektro- und Elektronikgeräte?Â
Nach § 2 ElektroG gilt das Gesetz insbesondere für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen:
-  Haushaltsgroßgeräte
-  Haushaltskleingeräte
-  Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
-  Geräte der Unterhaltungselektronik
-  Beleuchtungskörper
-  Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge
- Â Spielzeug
- Sport- und Freizeitgeräte
-  Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
-  Überwachungs- und Kontrollinstrumente
-  Automatische Ausgabegeräte.
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Welche Geräte genau in die einzelnen Kategorien fallen, kann der detaillierten Liste in Anhang I des ElektroG entnommen werden. Händler sollten also in dieser Liste nachsehen, wenn sie sich nicht sicher sind, ob ihr Warenangebot darunter fällt.
Lesen Sie weiter:
Pflichten nach dem ElektroG – Teil IIIÂ
Bildnachweis: © tiero – Fotolia.com
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
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1. Trainingsblog-eCommerce &&hellip | 21.September 2008 um 19:12 Uhr
[...] nach dem ElektroG – Teil IIIPflichten nach dem ElektroG – Teil IIPflichten nach dem Elektrogesetz – Teil IDer Vertrieb von Markenwaren über das Internet Neue Verpackungsverordnung zum 1.1.2009 – Teil [...]
2. Trainingsblog-eCommerce &&hellip | 21.September 2008 um 19:17 Uhr
[...] nach dem ElektroG – Teil IIIPflichten nach dem ElektroG – Teil IIPflichten nach dem Elektrogesetz – Teil IDer Vertrieb von Markenwaren über das Internet Neue Verpackungsverordnung zum 1.1.2009 – Teil [...]
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