10.10.2008Abmahnung aufgrund rechtswidriger AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kommentar hinzufügenDas Landgericht (LG) Bochum hat mit Urteil vom 8.7.2008 (Az.: 13 O 128/05) entschieden, dass die Verwendung rechtswidriger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wettbewerbswidrig ist und abgemahnt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Klauseln geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
Im konkreten Fall hatte der Betreiber eines Internetshops für Computer und Computerzubehör einen Mitbewerber abgemahnt, weil dieser mit seinen AGB gegen gesetzliche Bestimmungen verstieß. Er hatte Mängelansprüche sowie Verjährungsvorschriften unzulässig eingeschränkt. AGB gelten vorrangig im Verhältnis von Verkäufer und Käufer. Die Bochumer Richter entschieden jedoch, dass die Klauseln geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber nicht nur unerheblich im Sinne des § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beeinträchtigen. Die Verwendung derartiger AGB-Klauseln erwecke bei Laien den Eindruck, die Haftung des Verkäufers sei ausgeschlossen oder eingeschränkt. Dies habe potenzielle Abschreckungswirkung auf Kunden, ihre tatsächlich berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Das bedeute für den Verwender der AGB einen Wettbewerbsvorteil. Da er mit weniger Reklamationen zu rechnen habe als seine Mitbewerber, könne er dies bei der Preisgestaltung berücksichtigen und dadurch dieselbe Ware günstiger anbieten. Händler sollten deshalb überprüfen, ob ihre AGB mit zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere den §§ 474 ff. Bürgerliches Gesetzbuch zum Verbrauchsgüterkauf, vereinbar sind.
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
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