13.11.2008Die Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen
Wettbewerbsrecht Kommentar hinzufügenDas Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hält es für einen Wettbewerbsverstoß, wenn Preisangaben im Onlineshop nicht mit denjenigen übereinstimmen, mit denen der Shop in einer Preissuchmaschine gelistet ist (Urteil vom 17.01.2008, Az.: 2 U 12/07).
In dem entschiedenen Fall erhöhte ein Händler den an die Suchmaschine gemeldeten Preis im Shop, wobei in der Suchmaschine tagsüber noch der geringere Preis erschien. Die Preissuchmaschine aktualisierte ihre Angaben nur einmal täglich. Darin sahen die Stuttgarter Richter einen Fall irreführender Werbung im Sinne des § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Schon eine geringe Preisdifferenz führe zu einer um etliche Plätze abweichenden Einstufung in der Anzeigereihenfolge der Suchmaschine. Dies könne die Marktaussichten erheblich verändern. Dabei müsse sich der Händler das Handeln des von ihm beauftragten Preissuchmaschinenbetreibers nach § 8 Abs. 2 UWG zurechnen lassen. Danach haftet der Inhaber eines Unternehmens für die wettbewerbswidrigen Handlungen seiner Mitarbeiter oder Beauftragten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte mit Beschluss vom 11.09.2006 (Az.: 3 W 152/06) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass der Shopbetreiber jedenfalls dann nicht unlauter handle, wenn die Suchmaschine ihre Daten zweimal täglich aktualisiere und die Preisdifferenz nur wenige Stunden bestehe.
Welche Meinung sich festigen wird, bleibt abzuwarten. Händler sollten daher darauf achten, ihre Shops nur in Preissuchmaschinen zu listen, die mehrmals täglich aktualisiert werden.
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
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