20.11.2008Versandkosten bei Versand innerhalb der EU angeben

Fernabsatzrecht Kommentar hinzufügen

Händler, die – zum Beispiel im Rahmen von Ebay-Auktionen – ihre Angebote mit dem Zusatz “Versand nach: Europäische Union” bewerben, sind verpflichtet, Liefer- und Versandkosten der Höhe nach für jeden einzelnen Mitgliedsstaat anzugeben. Das hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 24.06.2008 (Az.: 16 O 894/07) entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein gewerblicher Ebay-Verkäufer seine Angebote mit dem Zusatz “Versand nach: Europäische Union” eingerichtet. Dabei nannte er die konkreten Versandkosten nur für einige europäische Staaten und machte im Übrigen keine Angaben dazu, wie sich die Lieferkosten für die nicht aufgeführten Staaten errechneten. Die Berliner Richter sahen darin einen Verstoß gegen wettbewerbserhebliche Informationspflichten im Sinne des § 312 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und damit einen Fall des unlauteren Wettbewerbs. Der Einwand des Händlers, in den übrigen Staaten bestehe ohnehin keine Nachfrage, entbinde ihn nicht davon, auch für diese Länder die Versandkosten angeben zu müssen. Indem er in der Ebay-Rubrik “Versand nach” die gesamte Europäische Union angebe, signalisiere er seine Lieferbereitschaft in sämtliche Zielstaaten und sein Angebot werde überall in der EU angezeigt.

Gewerbliche Internethändler, die gezielt mit einem Versand ins Ausland werben, müssen daher darauf achten, dass sie die Versandkosten vollständig für alle angegebenen Zielstaaten im Angebot beziffern. Ist eine genaue Berechnung im Voraus nicht möglich, müssen zumindest solche Angaben gemacht werden, anhand derer die Versandkosten für den Kunden leicht errechenbar sind.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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