2.01.2009Löschung von Negativbewertungen bei eBay

eBay Kommentar hinzufügen

Bei Online-Auktionen haben positive Kundenbewertungen erhebliche Bedeutung für Internethändler. Gibt ein Kunde eine Negativbewertung ab, können Händler deren Widerruf oder Löschung in der Regel nur dann verlangen, wenn diese auf einer falschen Tatsachenbehauptung beruht. Sie müssen in einem solchen Fall die Unwahrheit des Votums nachweisen.

Geht es um Werturteile – also Meinungen, die zwar auf Tatsachen basieren, aber nicht überprüfbar sind –, ist eine Löschung der Bewertung nur schwer zu erreichen. Die Unzulässigkeit einer Bewertung kann sich dann allenfalls aus ihrer Unsachlichkeit ergeben. Die Grenze zur Unsachlichkeit ist dann überschritten, wenn bewusste Fehlurteile oder Verzerrungen vorgenommen werden oder das abschließende Urteil als sachlich nicht mehr vertretbar erscheint.

Ebay-Händler, die schlechte Bewertungen bekommen haben, sollten zunächst versuchen, mit dem Käufer eine einvernehmliche Überarbeitung der Negativbewertung herbeizuführen. Seit der Änderung des Bewertungssystems stehen dem Händler hierfür nur noch 30 Tage seit Abgabe der Bewertung zur Verfügung. Er muss dem Käufer also sofort eine kurze Frist für die Überarbeitung setzen und danach gegebenenfalls unmittelbar Klage einreichen, um die Frist einzuhalten. Obsiegt er im Prozess, ist eBay zur Löschung der Bewertung verpflichtet.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

———————————————————————-
Res Media – Kanzlei für IT- und Medienrecht
Fischtorplatz 21 | 55116 Mainz
Fon 06131.144 560 | Fax 06131.144 56 20
E-Mail: shb@res-media.net
Internet: www.res-media.net

Mainz | Berlin | Mannheim
———————————————————————-

Ihr Kommentar

Pflichtfeld

Pflichtfeld, anonym

Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Trackback  |  Kommentare als RSS Feed abonnieren