5.04.2009“Vorbehaltsklauseln” sind nicht wettbewerbswidrig

Wettbewerbsrecht Kommentar hinzufügen

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in seinem Urteil vom 4. Februar 2009 (Az.: VIII ZR 32/08) die Hinweise eines Händlers, “Irrtümer sind vorbehalten” und “Abbildungen ähnlich”, im Internet nicht als wettbewerbswidrig an.

Die Angaben seien unverbindlich, weil im Onlineshop der Käufer mit der Bestellung das Kaufgebot unterbreite und der Händler dieses erst mit der Auftragsbestätigung annehme. Damit brächten die Hinweise lediglich die ohnehin bestehende Rechtslage zum Ausdruck und stellten deshalb für den Kunden keine Rechtsbeeinträchtigung dar.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Vorbehaltsklauseln nun generell zulässig sind. Das Urteil betrifft nämlich nicht solche Fälle, in denen die Artikelbeschreibung des Händlers bereits das verbindliche Angebot darstellt und der Vertrag schon mit der Bestellung geschlossen wird. Das ist generell bei Handelsplattformen wie eBay der Fall, aber auch in Onlineshops, in denen sofort – etwa mit Paypal oder Kreditkarte – die Zahlung erfolgt.

Internethändler sollten daher vor der Verwendung von Vorbehaltsklauseln genau darauf achten, ob die Artikelbeschreibungen rechtlich tatsächlich ein unverbindliches Angebot darstellen. Ist das nicht der Fall, sind die genannten Klauseln nach wie vor als wettbewerbswidrig anzusehen – und können kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

———————————————————————-
Res Media – Kanzlei für IT- und Medienrecht
Fischtorplatz 21 | 55116 Mainz
Fon 06131.144 560 | Fax 06131.144 56 20
E-Mail: shb@res-media.net
Internet: www.res-media.net

Mainz | Berlin | Mannheim
———————————————————————-

Ihr Kommentar

Pflichtfeld

Pflichtfeld, anonym

Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Trackback  |  Kommentare als RSS Feed abonnieren