Die lang diskutierte Frage, ob bei eBay das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden darf, bejahte das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss am 20.11.2008 (Az.: 38 O 61/08).
Eine Händlerin hatte eine Abmahnung erhalten, nachdem sie in ihrem eBay-Shop Verbrauchern das Rückgaberecht eingeräumt hatte. Das Landgericht sah darin Âjedoch keinen Wettbewerbsverstoß. Die Rückgabebelehrung auf der Angebotsseite sei ausreichend. eBay-Angebote seien, so entschieden die Richter, einem Verkaufsprospekt im Sinne des Paragrafen 356 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch gleichzustellen. Der Kunde habe Gelegenheit, sich mit der Belehrung vertraut zu machen. Aus dem Gesetz gehe nicht hervor, dass der Käufer die Belehrung bereits vor Vertragsschluss in Textform erhalten müsse. Es reiche, ihm spätestens bei Lieferung der Ware die Belehrung zu übersenden.
Einige Gerichte haben die Frage anders entschieden und fordern das Vorliegen der Rückgabebelehrung in Textform bereits bei Vertragsschluss. Bei eBay ist demzufolge eine rechtzeitige Belehrung dann nicht möglich. Da sich Abmahner wegen des sogenannten fliegenden Gerichtsstands innerhalb Deutschlands das für sie günstigste Gericht aussuchen können, sollten eBay-Händler daher das Widerrufsrecht nicht durch eine Rückgabebelehrung ersetzen, bis diese Frage höchstrichterlich entschieden ist.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
———————————————————————-
Res Media – Kanzlei für IT- und Medienrecht
Fischtorplatz 21 | 55116 Mainz
Fon 06131.144 560 | Fax 06131.144 56 20
E-Mail: shb@res-media.net
Internet: www.res-media.net
Mainz | Berlin | Mannheim
———————————————————————-
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback | Kommentare als RSS Feed abonnieren