Im Juli 2009 entschied der Bundesgerichtshof, dass Verbraucher auch in Preissuchmaschinen darüber informiert werden müssen, ob bei einer Bestellung Versandkosten anfallen und wenn ja, in welcher Höhe (Urteil vom 16.07.2009 – Az.: I ZR 140/07 – “Froogle I”). In einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung bestätigt der BGH diese Auffassung nochmals (Urteil vom 18.03.2010 – Az.: I ZR 16/08 – “Froogle II”).
Nach Ansicht der Karlsruher Richter können sich Händler nicht darauf berufen, dass die Suchmaschine es technisch nicht ermöglicht, Versandkosten anzugeben. Es sei vielmehr eine unternehmerische Entscheidung, sich einer solchen Preissuchmaschine überhaupt zu bedienen. In jedem Falle müsse die gesamte Darstellung der Preisangaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch Preiskorrekturen im Shop müssten unmittelbar in der Preissuchmaschine gezeigt werden. Komme es hier auch nur zu geringen zeitlichen Abweichungen, sei der Händler dafür wettbewerbsrechtlich verantwortlich.
Online-Händler sind auch in Preissuchmaschinen für die korrekte Versandkostenangabe verantwortlich. Bei Preisänderungen sollten die Preise daher zunächst in der Preissuchmaschine und erst danach im eigenen Shop angepasst werden, sodass in der Suchmaschine nie günstigere Preise auftauchen als im Shop.
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
—————————————————————————-
Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht
Fischtorplatz 21 | 55116 Mainz
Fon 06131.144 560 | Fax 06131.144 56 20
E-Mail: mainz@res-media.net
Internet: www.res-media.net
Mainz | Mannheim
—————————————————————————-
Bildnachweis: © Andre Bonn – Fotolia.com

Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback | Kommentare als RSS Feed abonnieren